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Pressekonferenz vom 7. Juli 2020
“Corona-Schadensersatzansprüche von Gewerbetreibenden”
Referenten
- Dr. Alice Weidel MdB, Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, stellv. Bundessprecherin der AfD, Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg
- Bernd Gögel MdL, Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
- Emil Sänze MdL, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
- Dr. iur. Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität Köln, Rechtsanwalt seit 2004
Seit dem Corona-Lockdown im März 2020 wird bundesweit die Frage diskutiert, wer für die Vermögensschäden haftet, die aus dem staatlich verordneten Wirtschaftsstillstand folgen. Die bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen bauen auf staatlichen Zuwendungen, nicht auf der Kompensation von Schadensersatzansprüchen. Die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg beauftragte daher den renommierten Staatsrechtslehrer Priv.-Doz. Dr. iur. Ulrich Vosgerau mit der gutachtlichen Prüfung, welche juristischen Auswirkungen und vor allem finanzielle Folgen dem Land Baden-Württemberg aus der Entschädigung der Gewerbetreibenden erwachsen können. Die Konsequenzen sind absehbar von bundesweiter Bedeutung.
Eine Entschädigung der von den „Lockdown“-Maßnahmen betroffenen Gewerbetreibenden ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften im IfSG betreffen in erster Linie Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider. Sie zielen gerade nicht ab auf Gewerbetreibende, die persönlich nicht im Verdacht stehen, krank oder infiziert zu sein, aber gleichwohl im Zuge übergreifender „Lockdown“-Maßnahmen ihr Geschäft oder ihre Gastronomie zeitweilig nicht betreiben durften.