Die Bundesregierung kann CETA vorläufig unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht hat gleich mehrere Eilanträge dagegen abgelehnt.
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU wird nicht vorläufig gestoppt. Damit kann das Abkommen am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden.
Hierzu erklärte der Landessprecher der AfD Baden-Württemberg, Prof. Dr. Lothar Maier: Ich hatte gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht hier seine bisherige Rechtsprechung, die Rechte unseres Parlamentes zu schützen, bestätigt. Leider haben die Richter die Eilanträge auf eine einstweilige Anordnung, die von rund 190.000 Bürgern unterstützt wurden abgelehnt. Durch das Abkommen mit Kanada werden nicht nur Verbraucherschutzstandards ausgehebelt, sondern es droht auch eine Schmälerung parlamentarischer Rechte auf Mitsprache und Einflussnahme.
Wenn Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagt, der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte sich negativ und irreversibel auf die internationale Stellung der Europäischen Union ausgewirkt, dann verkennt Herr Voßluhle, dass er Urteile im Namen des Volkes zu sprechen hat und nicht für Brüssel.
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Markus Frohnmaier
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