Am 29. Januar habe ich meinen Freund Heinrich Koch zur Urteilsverkündung gegen seinen Attentäter begleitet. Heinrich war letztes Jahr von einem Extremisten mit einem Cutter-Messer attackiert worden, nachdem er diesen beim Diebstahl von AfD-Plakaten erwischt hatte.
Im Gerichtssaal waren neben der Familie des Täters nur 2 Journalisten und ich als Besucher anwesend. Der Vorsitzende Richter verlas das Urteil und die 40-minütige Begründung stoisch.
Das Gericht hat (zu Recht!) erkannt, dass der Täter den Tod von unserem Parteifreund Heinrich billigend in Kauf genommen hat. Allerdings hält man den Täter für „schuldunfähig". Der Lebenslauf des Attentäters liest sich typisch für linkradikale Kräfte. Schule abgebrochen, sozial auffällig, Drogenprobleme, arbeitslos. Ein Unrechtsbewusstsein konnte ich in den Augen des Täters nicht erkennen. Er spricht zwar kein Wort, starrt mich aber mehrmals direkt an.
Das Urteil lautet am Ende dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Dann müsste man aber bitte auch alle anderen Antifa-Terroristen wegsperren, denn diese sind nach meiner Meinung nicht weniger gestört. Der Täter hatte behauptet, ihn hätten „Stimmen in seinem Kopf" dazu gebracht, die AfD-Plakate zu stehlen. Vielleicht hat er aber auch einfach zu viel öffentlich-rechtlichen Schundfunk gehört...
Im zweiten Teil werde ich auf die „ungewöhnliche" Ermittlungsarbeit der Behörden eingehen. Ich kann Euch schon jetzt versprechen: Es wird spannend!
Christian Schäfer
Kreissprecher